ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Firma paddygraphie Werbe & Grafikdesign (im Folgenden „Nebengewerbe“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Photo-Graphic-Design und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Photo-Graphic-Design schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Photo-Graphic-Design ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Photo-Graphic-Design bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem detaillierten Angebot, welches auf einem Briefing beruht und wird mit der schriftlichen Angebotsannahme des Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per E‑Mail möglich) von Photo-Graphic-Design anerkannt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Photo-Graphic-Design und werden nur gegen Verrechnung durchgeführt. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Photo-Graphic-Design.
2.2 Alle Leistungen Photo-Graphic-Design sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird Photo-Graphic-Design zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen (insbesondere Texte, Bilder, Logo, Grafiken, …) in digitaler Form zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Photo-Graphic-Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde und Auftraggeber ist allein für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-Namen‑, Urheber‑, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber‑, Marken‑, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Photo-Graphic-Design haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden — nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Photo-Graphic-Design wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Photo-Graphic-Design schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Photo-Graphic-Design bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Photo-Graphic-Design hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3. Inhalte
Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die im Sinne des Strafgesetzbuches zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, anstößig oder pornographisch sind, sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen. Das Verbreiten von Massen — E‑Mails, sogenanntes Spamming, ist untersagt. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber Photo-Graphic-Design verpflichtet.
4. Datensicherung
Der Kunde sichert die Daten und Materialien, die er Photo-Graphic-Design zur Verfügung stellt, selbst. Photo-Graphic-Design ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien davon zu erstellen.
Die Photo-Graphic-Design erstellt kostenlos Sicherungskopien der gesamten Arbeit von Bild und Grafik bis zu ihrer Fertigstellung. (Für bis zu 3 Monate von Beginn der technischen Umsetzung kostenlos. Zögert sich der Fertigstellungstermin von Kundenseite länger als 3 Monate hinaus, fallen Wartungsgebühren an.) Der gewünschte Auftrag gilt als Fertigstellung, wenn die vereinbarten Leistungen durchgeführt wurden. Nach Fertigstellung der der Bild und Grafik ist der Kunde selbst für die Datensicherung und Wiederherstellung verantwortlich, es sei denn, er schließt einen Wartungsvertrag mit Photo-Graphic-Design ab. ( Nur für digitale Leistungen im Bereich Bild und Grafik) Ausgeschlossen sind Drucke wie auf Leinwand, Metall, Acrylglas usw.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Photo-Graphic-Design ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Photo-Graphic-Design wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Photo-Graphic-Design schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung Photo-Graphic-Design aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Photo-Graphic-Design berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich Photo-Graphic-Design in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Photo-Graphic-Design schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Photo-Graphic-Design ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
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a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
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b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
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c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Photo-Graphic-Design weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Photo-Graphic-Design eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Photo-Graphic-Design fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Photo-Graphic-Design für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Photo-Graphic-Design ist berechtigt Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
8.3 Alle Leistungen von Photo-Graphic-Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Photo-Graphic-Design erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge von Photo-Graphic-Design sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Photo-Graphic-Design schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Photo-Graphic-Design den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Photo-Graphic-Design — unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese — einseitig ändert oder abbricht, hat er Photo-Graphic-Design die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Photo-Graphic-Design begründet ist, hat der Kunde Photo-Graphic-Design darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Photo-Graphic-Design bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern, Photo-Graphic-Design, Schad- und Klaglos zu stellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Photo-Graphic-Design gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Photo-Graphic-Design.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Photo-Graphic-Design die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Photo-Graphic-Design sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist Photo-Graphic-Design nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Photo-Graphic-Design für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Photo-Graphic-Design aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Photo-Graphic-Design schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Kennzeichnung
10.1 Photo-Graphic-Design ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur Photo-Graphic-Design und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Photo-Graphic-Design ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website und der eigenen Unternehmensseiten sozialer Netzwerke mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Photo-Graphic-Design, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Photo-Graphic-Design zu. Photo-Graphic-Design wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur Photo-Graphic-Design alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Photo-Graphic-Design ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Photo-Graphic-Design mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs‑, marken‑, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Photo-Graphic-Design haftet gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Photo-Graphic-Design gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
12. Haftung und Produkthaftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Photo-Graphic-Design und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Photo-Graphic-Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
12.2 Jegliche Haftung von Photo-Graphic-Design für Ansprüche, die auf Grund der von Photo-Graphic-Design erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Photo-Graphic-Design ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Photo-Graphic-Design nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Photo-Graphic-Design diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Photo-Graphic-Design. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, (nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E‑Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Zugangsdaten, Logdaten, Personenbezogene Daten, die in den Kundensystemen und genutzten Plattformen verarbeitet werden) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E‑Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
14. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Photo-Graphic-Design und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Photo-Graphic-Design. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Photo-Graphic-Design die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Photo-Graphic-Design und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Photo-Graphic-Design sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Photo-Graphic-Design berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.